Ein Annuitätendarlehen ist eine jährlich erfolgende Zahlung in stets gleicher Höhe. Diese Rate wird als „Annuität“ bezeichnet (von lat. annus=Jahr). Die Annuität setzt sich zusammen aus Tilgung und Zinsen. Es wird ein Zinssatz in Prozent festgelegt. Durch die Tilgung wird die Kreditsumme immer kleiner, und so sinkt auch der Zinsbetrag. Dafür wird der Tilgungsbetrag immer höher. Das bedeutet, dass der Kredit am Anfang nur langsam kleiner wird, am Ende immer schneller.
Der Kreditnehmer schließt mit dem Kreditgeber einen Vertrag ab. Sie vereinbaren eine bestimmte Laufzeit und einen bestimmten Zins.
Wenn der Kreditnehmer vor der vereinbarten Zeit den Kredit ablösen möchte, so ist das vertraglich nicht vorgesehen und er muss eine Entschädigung bezahlen.
Eine der ersten Fragen bei der Finanzierung einer Immobilie ist die nach dem Eigenkapital. Je höher der Eigenanteil an der Finanzierung ist, desto höher ist die Sicherheit. Deshalb gewähren Banken dann auch meist einen niedrigeren Zinssatz.
Das Grundbuch ist ein Verzeichnis aller Grundstücke in der jeweiligen Region. Es wird von den Amtsgerichten geführt. Dort sind Eigentum und Lasten aufgeführt, und wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss sich dort als Besitzer eintragen lassen. Üblicherweise regelt der Notar die Grundbucheintragung.
Wenn Sie einen Kredit nutzen um Ihre Immobilie zu bezahlen, wird die Bank dies als Grundschuld im Grundbuch vermerken lassen. So sichert sie Ihre Ansprüche.
Wenn der Grundstücksbesitzer ein Grundstück nicht verkaufen möchte, kann er es dennoch zur Bebauung durch einen Anderen freigeben. Der Bauherr spart den Kaufpreis für das Grundstück und zahlt stattdessen regelmäßig den vorher vereinbarten Erbbauzins. Grundstückseigner und Immobilieneigner schließen einen Vertrag, der beispielsweise die Zinshöhe, das Vorkaufsrecht oder bestimmte Rechte und Pflichten regelt. Gewöhnlich beträgt die Vertragsdauer 99 Jahre.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten des Besitzers, die Abstimmung mit den anderen Besitzern sowie die Aufgaben der Verwaltung. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen wollen, sollten Sie dieses Gesetz lesen. Wir geben Ihnen auch gern einen unverbindlichen Überblick über alles, auf das Sie achten müssen.
Die Lasten und Kosten des Wohnungseigentums, das so genannte Hausgeld, werden in § 16 des Wohnungseigentumsgesetzes definiert. Es geht dabei um eine gemeinsame Kasse der Eigentümer für Zwecke wie zum Beispiel Verwaltung oder Instandhaltung.
Zu den Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie gehören unter anderem:
• Grunderwerbsteuer
• Maklerprovision
• Notar- und Grundbuchkosten
Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht einen Energieausweis. Das ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben. Es gibt zahlreiche zugelassene Sachverständige, darunter Handwerker und Techniker, die Ihnen einen Energieausweis ausstellen können. Wir nennen Ihnen gern die Adressen.
Der Zeitpunkt der Übergabe bei Verkauf oder Vermietung ist im Vertrag geregelt. Beim Verkauf bedeutet die Übergabe, dass der Käufer vollständig den Besitz übernimmt. Damit stehen ihm dann auch objektbezogene Einnahmen wie z.B. Mieten zu und er muss objektbezogene Kosten bezahlen wie z.B. die Müllabfuhr.
Der Bodenrichtwert gibt den Wert eines Grundstücks pro Quadratmeter an. Er kann von Jedem bei dem zuständigen Gutachterausschuss oder Bauamt eingesehen werden. Anhand von Kaufpreissammlungen erstellt der Gutachterausschuss den Richtwert. Dazu zieht der Ausschuss vergleichbare Flächen heran.
Der Denkmalschutz kann sich auf Teile eines Gebäudes oder auf ein gesamtes Objekt beziehen. Objekte, die künstlerisch oder geschichtlich relevant sind, können unter Denkmalschutz gestellt werden. Dieser Denkmalschutz soll die Objekte dauerhaft erhalten.